Jetzt Termin für die nächste Hauptuntersuchung / HU vereinbaren!
Alles, was Sie zum „TÜV“ wissen müssen.
Die nächste Hauptuntersuchung für das Auto, auch als „TÜV“ bekannt, steht an? Dann sind Sie in unserer Kfz-Werkstatt richtig. Wir sind anerkannter Prüfstützpunkt für alle Marken und Modelle.
Bei der Hauptuntersuchung handelt es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung der Verkehrssicherheit und Umweltverträglichkeit von Fahrzeugen, die von amtlichen Prüforganisationen wie TÜV, DEKRA, GTU uns KÜS abgewickelt werden muss. Es ist aber auch möglich, den Termin in einer zertifizierten Werkstatt durchführen zu lassen. Diese Untersuchung muss alle zwei Jahre erfolgen.
Im Rahmen der HU findet ebenfalls die Abgasuntersuchung / AU statt.
Inhalte der Hauptuntersuchung
Der Ablauf der Untersuchung erfolgt nach vorgegebenen Richtlinien. Geprüft wird die Funktionsfähigkeit von Bremsen, Lenkung, Elektronik, Beleuchtung, Kraftstoffanlage, Auspuff, Fahrgestell, Fahrzeugachsen, Reifen, Rädern, Felgen, Scheiben und Spiegeln. Auch die Fahrzeugausstattung wird eingehend unter die Lupe genommen.
Das Ziel: die Prüfplakette
Erfüllt das Fahrzeug die Anforderungen des TÜVs, bringt der Prüfer eine aktuelle Prüfplakette am Nummernschild an. Auf dieser ist vermerkt, dass das Fahrzeug die HU bestanden hat. Außerdem ist der Zeitpunkt für die nächste Untersuchung vermerkt.
Der entscheidende Vorteil, wenn Sie für den TÜV unsere Werkstatt aufsuchen? Kleine Mängel können wir sofort beheben, sodass die Prüfplakette trotzdem erteilt werden kann.
Häufig gestellte Fragen zum TÜV für das Auto
Rund um das Thema TÜV haben unsere Kunden oft Klärungsbedarf. Einige Beispiele:
Was kostet der TÜV?
Einen konkreten Preis nennen wir Ihnen gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch.
Wie oft muss die Hauptuntersuchung erfolgen?
Die HU ist alle zwei Jahre nötig.
Was passiert, wenn ich die HU nicht wahrnehme?
Sollten Sie die vorgeschriebenen Termine nicht einhalten, drohen empfindliche Strafen. Falls der TÜV um mehr als zwei Monate überschritten ist, beträgt das Bußgeld 15 Euro, ab vier Monaten sind 25 Euro fällig, nach mehr als sechs Monaten sind es 60 Euro und ein Punkt in Flensburg.
Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf!